Kreistagsreport – Informationen aus der Kreistagssitzung vom 15.12.2022

+++Jahresabschlusses des Kreises Wesel+++Energie-Sonderfonds zur Unterstützung von Vereinen und Verbänden+++Einsatz von Rangern in Schutzgebieten im Kreis Wesel+++Notarztstandorte Rheinberg und Xanten+++Verhütungsmittelfonds+++Senkung der Abfallgebühren 2023+++Personalentwicklungskonzept und Personalplanung im Bereich Immobilienmanagement+++Kreisweites stationsbasiertes Fahrradverleihsystem+++Nahverkehrsplan des Kreises Wesel+++

+++Jahresabschluss 2021+++

Gerd Drüten, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion Wesel Bild: SPD-Kreistagsfraktion Wesel

Der Kreistag hat den Jahresabschluss des Kreises Wesel zum 31.12.2021 einstimmig festgestellt und beschlossen, den Überschuss des Jahres 2021 in Höhe von 9.878.735,49 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen.

+++Energie-Sonderfonds zur Unterstützung von Vereinen und Verbänden 2023+++

Der Kreistag hat einstimmig beschlossen:

1. Der Kreistag errichtet einen Sonderfonds in Höhe von 5.000 € zur Abfederung der durch die enormen Energiepreissteigerungen entstandenen bzw. entstehenden finanziellen Probleme für Vereine und Verbände. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind den nicht ausgekehrten Mitteln des CoronaSonderfonds zu entnehmen.
2. Antragsberechtigt sind folgende Institutionen, die vom Kreis Wesel mit dem Doppelhaushalt 2022 und 2023 gefördert wurden und nicht einem großen Wohlfahrtsverband angehören, über den anderweitige Unterstützung organisiert werden kann: Frauen helfen Frauen e.V., Telefonseelsorge Niederrhein, Kreishandwerkerschaft, Kreissportbund, Spix e.V., Information und Hilfe in Drogenfragen e.V., AIDS-Hilfe Duisburg/Kreis Wesel e.V., NABU Kreisgruppe Wesel e.V., Rollende Waldschule KJS Wesel e.V.
3. Die maximale Unterstützung beträgt 500,00 € pro Verein/Verband. Die Anträge sind dem Kreistag im 2. Sitzungszug 2023 zur Entscheidung vorzulegen.
4. Die Auszahlung der Unterstützungsleistung erfolgt im 2. Quartal 2023.
5. Ergänzend wird die Kreisverwaltung gebeten, zu gegebener Zeit eine Auflistung der Fördermöglichkeiten von Land und Bund zusammenzustellen, um alle die Vereine/Verbände, die keine Kreisförderung erhalten, über die weiteren bestehenden Fördermöglichkeiten zu informieren.

+++Einsatz von zwei zusätzlichen Rangern in Schutzgebieten im Kreis Wesel+++

Mehr als eineinhalb Jahre nachdem wir im Umwelt- und Planungsausschuss den Antrag auf Verdopplung der Rangereinsätze gestellt haben, hat es in dieser Kreistagssitzung endlich geklappt: Der Kreistag hat bei einer Gegenstimme der AfD-Gruppe Kreis Wesel beschlossen, die Kreisverwaltung zu beauftragen, mit dem Regionalforstamt Niederrhein eine Vereinbarung zum Einsatz von 2 weiteren Rangern abzuschließen. Diese werden in Zukunft zusätzlich zu den zwei RVR-Rangern eingesetzt, die unsere Naturschutzgebiete bereits seit 2019 erfolgreich betreuen.

Dass die neuen Ranger nun vom Regionalforstamt Niederrhein und nicht vom RVR in den Kreis kommen ist einmal mehr Folge der mittlerweile reflexartigen Ablehnung aller Oppositionsanträge seitens der Kooperationsfraktionen und der damit verbundenen Verzögerung bei der Beantragung zusätzlicher Ranger-Leistungen. In der entsprechenden Verwaltungsvorlage heißt es dazu:

„(…) In diesen Gesprächen hatte die Vertreterin des RVR regelmäßig und unmissverständlich deutlich gemacht, dass der RVR Ruhr Grün aufgrund von Anfragen aus anderen Mitgliedskommunen bereits weitere vergleichbare Vereinbarungen eingegangen ist, die nunmehr vorrangig umzusetzen sind. (…)“. 

Nichtsdestotrotz freuen wir uns darüber, dass bei der Suche nach einer Alternative zwischen dem Regionalforstamt Niederrhein und der Unteren Naturschutzbehörde die Idee entstanden ist, zusätzlich zu den RVR-Rangern landesbedienstetes Personal mit einer forstwirtschaftlichen oder vergleichbaren Ausbildung als Ranger einzustellen, fortzubilden und einzusetzen. Um die Machbarkeit und den Erfolg dieser Zusammenarbeit zu fördern, u.a. auch das Zusammenspiel des Landesdienstes mit dem RVR und seinen Rangern, muss die abzuschließende Mustervereinbarung in ihren Inhalten an die Vereinbarung mit dem RVR angepasst werden. 

+++Notarztstandorte Rheinberg und Xanten+++

Der Kreistag hat mit Mehrheit bei 11 Gegenstimmen aus der Grünen-Fraktion und des Kreistagsmitglieds Lange sowie einer Enthaltung beschlossen:

1. Der Kreistag spricht sich für den Erhalt der beiden nächtlichen Notarztstandorte Rheinberg und Xanten aus.

2. Der Kreistag beauftragt die Kreisverwaltung, Gespräche mit den Belegenheitskommunen und ggfs. den beteiligten Krankenhäusern mit dem Ziel zu führen, über eine entsprechende Aufteilung, der aus dem Erhalt der beiden nächtlichen Notarztstandorte (Rheinberg und Xanten) resultierenden Kosten, die nicht von den Kostenträgern (Krankenkassen) anerkannt werden, zu verhandeln und nach Möglichkeit einen Vereinbarungsentwurf mit einer Laufzeit von 5 Jahren als Beschlussgrundlage im nächsten Sitzungszug vorzulegen.

Wir finden es wichtig und richtig, dass der Kreistag sich endlich mehrheitlich für den Erhalt beider Notarztstandorte ausgesprochen hat. Damit haben wir jedoch nur unser Minimalziel erreicht, denn der Kreistag sich im zweiten Schritt dagegen entschieden, die dafür anfallenden Mehrkosten solidarisch über die allgemeine Kreisumlage zu finanzieren. Der schleichende Abschied von der Solidargemeinschaft, der 2019 mit der Debatte um die Finanzierung der Straßenbahnlinie 903 in Dinslaken begonnen hat, wird hier schamlos fortgesetzt. Unsere Bemühungen, diese Entwicklung mit einem Antrag auf solidarische Finanzierung der Zusatzkosten aufzuhalten, sind leider im Ausschuss für Gesundheit, Bevölkerungs- und Verbraucherschutz am Nein der Vertreter der Kooperationsfraktionen gescheitert.

 

+++Verhütungsmittelfonds+++

Der Kreistag hat mit Mehrheit bei jeweils 2 Gegenstimmen der Afd-Gruppe Kreis Wesel und der Afd-Gruppe im Kreistag Wesel beschlossen:

1. Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept für die Einrichtung eines Verhütungsmittelfonds zur Zuschussgewährung von Antragsberechtigten zu erarbeiten.
2. Das Konzept ist mit den im Kreis Wesel arbeitenden Trägern zur Schwangeren- und Frauenberatung zu beraten. Die Umsetzung soll bei den interessierten Trägern liegen.
3. Das Konzept ist dem Fachausschuss spätestens bis zum zweiten Sitzungszug 2023 vorzulegen. Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, sollte nach dem Vorbild der geübten Praxis anderer Kommunen und Kreise verfahren werden.
4. Um eine mittelfristige Planungssicherheit zu schaffen, sollte das Konzept zunächst auf drei Jahre ausgelegt sein. Der Verhütungsmittelfonds ist 2023 mit 10.000 Euro auszustatten.
5. Die verausgabten Mittel sind der Kreisverwaltung mittels Verwendungsnachweis halbjährlich offenzulegen.
6. Anfang 2024 sollten die Ziele der Umsetzung evaluiert und erste Erfahrung dem zuständigen Gesundheitsausschuss vorgestellt werden.
7. Über eine Fortschreibung des Fonds wird nach Prüfung der Verwendungsnachweise jährlich zu entscheiden sein.

+++Senkung der Abfallgebühren 2023+++

Der Kreistag hat einstimmig beschlossen:

Die Abfallverbrennungsgebühr für die Städte und Gemeinden wird im Jahr 2023 von 108,60 €/t auf 94,10 €/t gesenkt. Die Gebührensenkung ist darauf zurückzuführen, dass deutlich höhere Energieerlöse aus der Müllverbrennung (Strom und Fernwärme) erwartet werden, die bei der Ermittlung des Behandlungsentgeltes in Abzug gebracht werden und somit unmittelbar den Gebührenpflichtigen (Städte und Gemeinden) im Kreis Wesel zu Gute kommen. Darüber hinaus sinkt die Abfallgebühr für die sonstigen bzw. gewerblichen Anlieferer von 120,40 €/t auf 102,20 €/t.

Mit dieser Gebührensenkung von rd. 13 % können die Haushalte und Gewerbetreibenden im Kreis Wesel wieder deutlich entlastet werden. Dies erfolgt entgegen dem Preistrend, der durch eine allgemeine Inflationsrate von derzeit rd. 10 % geprägt ist.

Bereits im September dieses Jahres hat der Kreistag beschlossen, noch in diesem Jahr aus der Gebührenrücklage 2,5 Mio. € an die Städte und Gemeinden auszuzahlen. Die Auszahlung ist mittlerweile erfolgt.

+++Personalentwicklungskonzept und Personalplanung im Bereich Immobilienmanagement+++

Aufwendungen für Instandhaltungen des aktuellen Bestandes
Eine angemessene Instandhaltung von baulichen und technischen Anlagen sind die Grundlage für die Sicherstellung der Nutzung und der Werterhaltung der Immobilien. Die KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) hat mit Stand 1984 eine Summe von 1,2% des Wiederbeschaffungswertes (NNBW = Nettoneubauwert) ermittelt, welcher die Voraussetzung bietet, Werteverzehr und Substanzverlust zu verhindern und teure Sanierungen zu vermeiden. Aufgrund der deutlich gestiegen Technisierung der Gebäude empfiehlt die aktuelle Literatur jedoch einen Wert von mindestens 1,5% des NNBW für die jährlichen Planungen anzusetzen.
Die Ermittlung des NNBW aller Liegenschaften, die sich aktuell im Eigentum der Kreisverwaltung befinden, ergibt eine Gesamtsumme von ca. 626 Mio. €. Bei der Anwendung des Ansatzes von 1,5% des NNBW würde dies eine jährlichen Investition für Instandhaltungsaufwendungen in Höhe von rund 9,4 Mio. € bedeuten. Die Auseinandersetzung mit dem Gebäudebestand des Kreises Wesel und den entsprechenden Investitionen für Instandhaltung (zur Verfügung standen die Zahlen ab 2009), zeigen, dass diese Grundsätze im Umgang mit den für die Aufgabenerledigung notwendigen Immobilien des Kreises Wesel in der Vergangenheit vernachlässigt worden sind. So wurden in den Jahren 2009 bis 2021 in der jährlichen Haushaltsplanung konstant Mittel unter 2 Mio. € für die Instandhaltung der Gebäude veranschlagt. Gegenüber dem empfohlenen jährlichen Investitionsaufwand ergibt sich somit für die kreiseigenen Liegenschaften seit 2009 eine rechnerisch verpasste Instandhaltung bzw. ein Instandhaltungsrückstau im Umfang von rund 91 Mio. € (ohne Berücksichtigung der beiden Großprojekte Berufskolleg Campus Moers und Zentralisierung Berufskolleg Dinslaken). Hinzu kommen noch die entsprechenden Folgekosten sowie die Aufwendungen für verpasste Instandhaltung aus den 1990iger und 2000der Jahren.

+++Kreisweites stationsbasiertes Fahrradverleihsystem+++

Der Kreistag beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Afd-Gruppe im Kreistag Wesel und einer Enthaltung aus der Afd-Gruppe Kreis Wesel:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, mit den kreisangehörigen Kommunen ein qualifiziertes Befragungsverfahren zu beginnen und dazu anzubieten, dass das Mobilitätsmanagement des Kreises die verschiedenen Optionen für ein Modellprojekt für ein kreisweites stationsbasiertes Fahrradverleihsystem als Ergänzung zum ÖPNV in den zuständigen Ausschüssen vorstellt.

Hintergrund:

Der Beschlussvorschlag ist Ergebnis der Diskussion im Koordinierungskreis Mobilität, in der deutlich wurde, dass die Vertreterinnen und Vertreter der kreisangehörigen Kommunen für eine eindeutige Positionierung seitens des Kreises Wesel plädieren. Es besteht der Wunsch, Klarheit über die Rolle und das Engagement des Kreises bei der Etablierung eines kreisweiten Fahrradverleihsystems und damit verbunden bei der Realisierung von Mobilstationen herzustellen. In diesem Zusammenhang steht auch ein Schreiben der Stadt Moers vom 14.11.2022. In den Städten Dinslaken und Moers würden im Falle einer Absage durch den Kreis Wesel Kooperationen mit metropolradruhr angestrebt.

+++Nahverkehrsplan des Kreises Wesel+++